Arzböck Immobilien GmbH
Geschäftsführung: Dr.iur.Petra Arzböck
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Internet: www.arzboeck.at
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Verschwiegenheitspflicht
Wir als Auftraggeber verpflichten uns, Informationen, Daten und Mitteilungen, die uns im Zuge der Kundenbetreuung zur Verfügung gestellt werden oder durch die berufliche Tätigkeit bekannt werden unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen unter keinen Umständen an Dritte weiter zu geben, soweit kein rechtlicher Grund für die Übermittlung der anvertraten zugänglichen personenbezogenen Daten besteht. Im Zuge der Erfüllung eines Auftrages kann es aber notwendig sein, diese Daten an eines oder mehrere für die Realisierung notwendige Partnerunternehmen weiter zu geben, welche in diesem Fall als „berechtigte Dritte“ zu verstehen sind.
Es gelten die Bestimmungen des § 6 des DSG in der aktuell letzten Fassung.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit findet keine Anwendung auf vertrauliche Informationen, die bereits bekannt waren, bevor der Auftraggeber diese weitergab oder eröffnete Informationen, welche der Auftraggeber von Dritten, die Ihrerseits weder direkt noch indirekt eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber dem Auftraggeber abgegeben haben, erworben wurden, oder die zur Zeit oder später ohne Verschulden der Öffentlichkeit allgemein zugänglich werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Erklärung an seine Mitarbeiter weiter zu geben und diese der Verschwiegenheitspflicht zu unterwerfen.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach eventuellem Ende der Geschäftsbeziehung.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen einer schriftlichen Form. Es gilt österr. Recht.